Unsere AGB

1. Allgemeines
1.1. Unsere Geschäftspartner werden folgend als Auftraggeber
oder Kunden, Stotz Catering GmbH als Auftragnehmer bezeichnet.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Nur schriftliche Erklärungen verpflichten die Auftragnehmerin;
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.2 Ein Vertragsschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt
und rechtswirksam vom Kunden unterschrieben ist. Gleiches gilt für Vertragsänderungen.
3. Leistungsumfang
3.1. Alle zur Durchführung benötigten Materialien und Gegenstände sind nach Veranstaltungs-
Ende oder zum vertraglichen vereinbarten Zeitpunkt wieder in den Besitz der Firma
Stotz Catering zu übergeben. Speisen sind hiervon ausgenommen. Fehlmengen werden zu
Wiederbeschaffungspreisen in Rechnung gestellt.
3.2. Angebrochene Verpackungseinheiten (Kisten, Kästen) gelten als verbraucht, ebenso
werden angebrochene Flaschen oder Fässer voll in Rechnung gestellt.
3.3. Lieferung und Stornierung
3.4.1 Die Auftragnehmerin wird von der Lieferverpflichtung befreit, wenn sie an der Erfüllung
dieser Pflicht durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände gehindert wird, die
Sie nach der den Umständen entsprechenden Zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte.
z.B. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung und behördliche Eingriffe. In diesen Fällen entfallen
etwaige abgeleitete Schadenersatzansprüche des Auftraggebers.
3.4.2 Eine einseitige Vertragsaufhebung (Stornierung des Auftrages) durch den Kunden hat
Schriftlich zu erfolgen. Hieraus ergeben sich Stornierungsgebühren,
die der Kunde zu tragen hat und zwar in Abhängigkeit von der Zeit
bis zum Veranstaltungsbeginn bezogen auf die vorgelegte und abgezeichnete Kostenprognose
- Bis zu 7 Tage vorher 10 %
Bis zu 72 Stunden vorher 40 %
Bis zu 36 Stunden vorher 65%
danach 85%
4. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
4.1. Wird eine Anzahlung mit a/c Rechnung vereinbart, ist diese spätestens 2 Tage
vor Veranstaltungsbeginn fällig. Wird diese Rechnung nicht zeitgerecht beglichen kann dies
von der Auftragnehmerin als Storno mit weniger als 6 Stunden Vorlauf gewertet werden.
Insbesondere wird die Auftragnehmerin hierdurch von jeder weiteren Leistungsverpflichtung
befreit. Dies geschieht unbeachtlich möglicher Forderungen gemäß Punkt 3.4.2.
4.2. Der offenen Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe v. 5 % über dem Basiszins fällig.
Die Geltendmachung weitergehender Forderungen bleibt hiervon unberührt.
5. Beanstandungen
5.1 Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem Veranstaltungsleiter oder telefonisch
der Auftragnehmerin mitzuteilen.
5.2 Verdeckte Mängel müssen unverzüglich mündlich, spätestens jedoch innerhalb von
2 Tagen schriftlich der Firma Stotz Catering mitgeteilt werden.
6. Gefahr, Übergang und Haftung
6.1. Bei Anlieferung der Ware hat der Auftraggeber diese zu prüfen.
Im Falle von Reklamationen siehe Punkt 5.
6.2 Mit Übernahme der Lieferungen bzw. Sachleistungen geht die Gefahr für Verlust,
Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.
6.3. Eine Haftung für mittelbare Personen-,Sach-und Vermögensschäden sowie Folge-
Schäden ist soweit gesetzlich zugelassen ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können
Nur hergeleitet werden wenn diese Eigenschaften von der Firma Stotz Catering im
Angebot/Kostenprognose ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
8. Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen oder die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen
dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
9. Teilwirksamkeit
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
10. Gerichtsstand ist Brühl